BetongoldschmiedeCarsten Engmann · Wuppertal

Restnutzungsdauer-Gutachten

Ein Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer kann zu höheren jährlichen Abschreibungen führen. Ob sich das für Ihr Objekt lohnt, klärt Ihr Steuerberater. Die Anfrage läuft komplett online, ohne Termin: Angaben machen, Unterlagen hochladen, Rechnung per E-Mail. Erst nach Ihrer Zahlung geht der Auftrag an den Gutachter.

Gutachten anfragen

Kein Konto nötig: Sie zahlen erst nach unserer Prüfung auf Rechnung.

Gutachten anfragenso läuft es
1 · Angaben + Modernisierungen
10 Min.
2 · Unterlagen hochladen
Fotos, Grundrisse
3 · Prüfung + Rechnung
per E-Mail
4 · Bezahlen
490 € je Objekt inkl. MwSt.
5 · Gutachten
als PDF per E-Mail

Lohnt sich das? Überschlagen Sie es.

Der Rechner zeigt, wie sich die jährliche Abschreibung ändert, wenn ein Gutachten eine kürzere Nutzungsdauer belegt. Sechs Angaben, keine Anmeldung, nichts wird gespeichert oder gesendet.

Gebäudeanteil: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht der Grund und Boden. Anhaltspunkte: Kaufvertrag oder die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums (ein Hilfsmittel, nicht bindend, BFH IX R 26/19). Bei Häusern, die Sie schon länger halten, rechnet der Überschlag mit dem Restbuchwert; Ihr Steuerberater prüft den Einzelfall.

Jährliche AbschreibungRegelsatz
Gebäudewert
…
Bisher (Regel-AfA)
…
Mit Gutachten
…
Mehr Abschreibung pro Jahr
…
Steuerwirkung pro Jahr
…

Überschlag nach § 7 Abs. 4 EStG (gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026): Regelsatz 2 % (Fertigstellung 1925 bis 2022), 2,5 % (vor 1925), 3 % (ab 2023). Eine kürzere Nutzungsdauer zählt nur, wenn sie unter 50, 40 bzw. 33 Jahren liegt. Bei schon länger gehaltenen Häusern lohnt ein Gutachten wirtschaftlich nur, wenn die belegte Restnutzungsdauer kürzer ist als die noch verbleibende Regel-Abschreibung. Für Wohngebäude, deren Bau nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen hat (oder die im Jahr der Fertigstellung gekauft werden), ist statt der linearen auch die degressive AfA möglich (§ 7 Abs. 5a EStG). Sie ist hier nicht berücksichtigt. Die Gesamtabschreibung bleibt gleich, sie verteilt sich auf weniger Jahre. Ob das Finanzamt das Gutachten anerkennt, hängt vom Einzelfall ab. Keine Steuerberatung.

Was Sie bereithalten sollten

Objektdaten

Adresse, Wohnfläche, Baujahr, bei Häusern Grundstück und Vollgeschosse, bei Mehrfamilienhäusern Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Modernisierungen

Was in den letzten 30 Jahren erneuert wurde: Dach, Fenster, Leitungen, Innenausbau, Bäder, Heizung, Wärmedämmung, Außenwände. Jeweils mit Jahr, so gut Sie es wissen.

Steuerjahr

Für welches Steuerjahr das Gutachten genutzt werden soll.

Fotos und Unterlagen

Außen, Treppenhaus, Keller, Dach, Heizung, Bäder. Dazu Grundrisse und Nachweise, falls vorhanden. Fehlt etwas, reichen Sie es per E-Mail nach.

Häufige Fragen

Brauche ich vorher ein Gespräch?

Nein. Sie machen alle Angaben online, wir prüfen sie und schicken die Rechnung per E-Mail. Fehlt etwas, melden wir uns.

Wann muss ich bezahlen?

Nach unserer Prüfung bekommen Sie die Rechnung per E-Mail. Bearbeitet wird der Auftrag erst, wenn er bezahlt ist.

Kann ich mehrere Objekte auf einmal anfragen?

Ja. Nennen Sie die weiteren Objekte in der Anmerkung oder schicken Sie je Objekt eine Anfrage. Der Preis gilt je Objekt.

Was, wenn ich ein Baujahr oder eine Modernisierung nicht genau weiß?

Tragen Sie Ihre beste Schätzung ein und schreiben Sie es in den Kommentar. Fotos helfen dem Gutachter am meisten.

Wie bekomme ich das Gutachten?

Als PDF per E-Mail, sobald die Rechnung bezahlt und das Gutachten fertig ist.