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Haus verkaufen nach einer Erbschaft

Ein geerbtes Mehrfamilienhaus bringt Geld, aber auch Arbeit. Viele Erben möchten verkaufen, gerade wenn mehrere Geschwister beteiligt sind.

In der Erbengemeinschaft entscheiden alle gemeinsam

Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Für den Verkauf müssen also alle mitmachen. Klären Sie das früh, bevor Sie mit Käufern sprechen.

Blockiert ein Miterbe, bleiben zwei Wege: den eigenen Erbteil verkaufen, was ein Notar beurkunden muss (§ 2033 Abs. 1 BGB), oder die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht (§ 180 ZVG). Beides kostet Zeit und meist Geld. Eine Einigung ist fast immer der bessere Weg.

Was das Grundbuch verlangt

Damit die Erben verkaufen können, müssen sie die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen, in der Regel durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis. Gibt es ein notarielles Testament, kann dieses zusammen mit der Eröffnungsniederschrift genügen (§ 35 Abs. 1 GBO).

Unser Angebot an Erben

Wir kaufen auch Häuser, an denen lange nichts gemacht wurde. Sie müssen vorher nicht renovieren. Wir sprechen gern mit allen Erben gemeinsam.

Allgemeine Information aus der Praxis, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Für Ihren Einzelfall: Notar, Anwalt oder Steuerberater.

Quellen: § 2040 BGB, § 35 GBO, gesetze-im-internet.de, geprüft am 28.10.2026.